Empfehlung zur Lagerung von Holzpellets
Broschüre des DEPV herunterladen
Vorwort Diese Information ist das Ergebnis ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder des Deutschen Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) Durch seine Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln oder für die richtige Anwendung im konkreten Fall. Die Anwendung dieser Information soll die Betriebssicherheit, den Brandschutz, die statischen Anforderungen und die Erhaltung der Pelletsqualität sicherstellen. Diese Information beinhaltet Anforderungen an die technische Ausführung von Pelletlagerstätten. Es ersetzt jedoch keine firmenspezifische Montage- oder Verarbeitungsvorschriften. Es richtet sich an Personen die ein Pelletlager errichten und/oder ausstatten wollen. Die jeweils gültige Landesbauverordnung (LBO) und die gesetzlichen Bestimmungen zur Erstellung und Betrieb von Heizungsanlagen müssen beachtet werden. Dargestellte Abbildungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. |
Gefahr! Dieses Symbol bedeutet eine mögliche Gefahr für Menschen.
Achtung! Dieses Symbol warnt Sie vor Fehlverhalten, welches Sach- und Umweltschäden zur Folge haben kann.
Hinweis! Hinweise, auf die besonders aufmerksam gemacht werden soll. |
Allgemeines
Hinweis! Zertifizierte Pellets nach ENplus-A1 sind eine Garantie für optimale Verbrennungsergebnisse bei Holzpelletheizkesseln von HAPERO und Biotech
Pellelager müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst gelangen |
Qualitätszeichen für Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerungsanlagen. www.dincertco.de
Der DIN-Geprüfte und überwachte „Fachbetrieb Pelletlogistik” sorgt durch fachgerechte Lagerung und die Einhaltung der Transport- und Auslieferungsanforderungen dafür, dass die Brennstoffbeschickung beim Endkunden zur vollsten Zufriedenheit ausfällt.
Voraussichtlich ab Frühjahr 2010 werden Pellets der neuen europaweit geltenden ENplus verfügbar sein. Mit diesem Siegel werden nicht nur die Pelletseigenschaften des Herstellers garantiert, wenn sie diesen verlassen, sondern deren Eigenschaften, wenn sie beim Endverbraucher eingelagert wurden.
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Lage des Lagerraums
Allgemeines: Holzpellets werden mittels Silowagen angeliefert und in das Pelletslager eingeblasen. Das Silofahrzeug muss so weit an die Befüllstutzen heranfahren können, dass durch die mechanische Belastung bei der Befüllung die Pelletsqualität nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei der Befüllung des Lagers sollte eine Schlauchlänge von 30 Metern nicht überschritten werden. Sind längere Schlauchlängen zu erwarten, halten Sie bitte Rücksprache mit ihrem Pelletslieferanten, um dessen technische Möglichkeiten zu klären.
Hinweis! Zum schonenden Transport und Einblasen der Holzpellets in das Pelletslager werden Teflonbeschichtete Schläuche (oder mit gleichwertigen Eigenschaften) DN 100 empfohlen. |
Zugänglichkeit: Der Zufahrtsweg muss für Silofahrzeuge geeignet sein. In der Regel ist eine Straßenbreite von mindestens 3 Metern und eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4 Metern erforderlich. Wenn möglich, sollte der Lagerraum an eine Außenmauer angrenzen, da die Einblas- und Absaugstutzen bevorzugt ins Freie geführt werden sollten. In jedem Fall muss für das Anschließen der Befüllschläuche ein ausreichender Rangierabstand vorgesehen werden. Es muss darauf geachtet werden, dass die Befüllschläuche nicht am Befüllstutzen abknicken können. Die Zugänglichkeit zum Lager muss sichergestellt sein, um evlt. notwendige Wartungs- und Reinigungsarbeiten durchzuführen |
A: Sonderausstattung: Stromanschluss 230 Volt für das Absauggebläse des Pelletslieferanten und/oder Abschaltmöglichkeit für den Pelletskessel. B: Evtl. kann eine Verlegung der Befülleitung im Gebäude die notwendige Schlauchlänge zur Befüllung des Pelletslagers erheblich reduzieren. |
Ausführung des Lagerraums
Die Größe des Lagerraums: In der Praxis hat sich ein rechteckiger Grundriss des Lagerraums bewährt. Die Einblas- und Absaugstutzen sollten vorzugsweise an der schmalen Seite angeordnet werden. Eine gute Zugänglichkeit der Einblas- und Absaugstutzen ist sicherzustellen. | Die Größe des benötigten Lagerraums hängt vom Wärmebedarf des Gebäudes ab. Er sollte größtmöglich ausgeführt werden, jedoch maximal die notwendige Jahresbrennstoffmenge aufnehmen können. Berücksichtigt man das nicht nutzbare Raumvolumen, so ergibt sich folgende Faustregel |
Exceltabelle zur Berechnung der Pelletsmenge bei unterschiedlicher Lagerraumgeometrie
Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe
Hinweis! Pellets sind hykroskopisch. Bei Berührung mit Wasser oder feuchten Wänden und Untergründen quellen sie auf, zerfallen und sind damit unbrauchbar. Feuchte Pellets lösen sich auf und können darüber hinaus die Fördertechnik blockieren.
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Statische Anforderungen
Die Umschließungswände müssen den statischen Anforderungen der Gewichtsbelastung durch die Pellets standhalten (Schüttgewicht ~650 kg/m3). Decken und Wände sind so zu gestalten, dass es nicht durch Abrieb oder Ablösungen zu einer Verunreinigung der Pellets kommt.
Wandstärken In der Praxis haben sich folgende Wandstärken bewährt:
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nutzbares Volumen
Grundriss eines Lagerraumes
Querschnitt eines Lagerraumes
Ausstattung des Lagerraumes
Türen und Luken: Türen und Einstiegsluken sind staubdicht auszuführen um ein evtl. eindringen von Staub in andere Räume zu verhindern. Türen und Luken zum Pelletslager müssen nach außen aufgehen und mit einer umlaufenden Dichtung versehen sein (staubdicht). Als Zugang haben sich auch Kunsstoffenster mit Dichtung und Doppelverglasung bis 0,8x0,8m bewährt. Zur Druckentlastung müssen auf der Innenseite Holzbretter angebracht werden. Türschloss staubdicht von innen verschließen. Dadurch bleibt der Zugang in den Lagerraum jederzeit möglich. Eine optische Füllstandskontrolle (z. B. kleine Sichtfenster in den Holzbrettern) wird empfohlen. Wenn möglich, sollte sich die Tür in der Nähe der Einblasstutzen befinden. Damit bleibt der Lagerraum am längsten zugänglich, da sich die Pellets beim Einblasevorgang auf der dem Einblasstutzen gegenüberliegenden Seite aufbauen. |
eine Alternative zu Stahltüre und Holzverbretterung ist das doppeltverglaste und staubdichte Kunststofffenster (Breite max. 80cm) |
Schrägboden: Der Lagerraum muss über einen Schrägboden so gestaltet sein, so dass er sich über das verwendete Austragungs-system nahezu vollständig entleeren kann.
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Schallschutz: Der Aufbau des Schrägbodens, des Austragungssystems, sowie Wanddurchführungen aus dem Lager hinaus, sind so auszuführen, dass die Übertragung von Körperschall auf das Bauwerk verhindert wird. |
Prallschutzmatte: Die Anbringung eines abrieb- und reißfesten Prallschutzes ist unbedingt erforderlich. Dieser muss im rechten Winkel zur Einblasrichtung an, oder vor der dem Einblasstutzen gegenüberliegenden Wand angebracht werden.Je nach Geometrie des Lagerraumes ist bei der Erstbefüllung zu prüfen, ob die Prallschutzmatte Ihren angedachten Zweck erfüllt. (Der Pelletsstrahl muss die Prallschutzmatte treffen). Die Prallschutzmatte hat die Aufgabe die Pellets vor Zerstörung beim Aufprall auf die Umschließungswände zu schützen. Des weiteren wird die Wand selbst vor Beschädigung geschützt. Geeigneter Prallschutz: z.B. HDPE-Folie mit einer Dicke von 1 mm oder abriebfeste Gummiwerkstoffe mit einer Dicke von 1–3 mm. Abmessungen ca. 1,5 m x 1,5 m. |
Einbauten im Lagerraum: Bestehende und nicht mit vertretbarem Aufwand zu entfernende Rohrleitungen, Abflussrohre etc., die die Flugbahn der Pellets beim Befüllen kreuzen könnten sind strömungs- und bruchsicher zu verkleiden (z. B. Ableitbleche). Die Pellets dürfen durch diese Verkleidungen nicht zerstört werden.
Elektroinstallationen im Lagerraum: Im Lagerraum dürfen sich keine Elektroinstallationen wie Schalter, Licht, Verteilerdosen etc. befinden. |
Befüllsystem
Einblas- und Absaugleitung: An einem Lagerraum für Pellets wird jeweils ein Einblasstutzen und ein Absaugstutzen benötigt. Sie sind auf der Befüllkupplung deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen (Holzpellets). Als Anschlusskupplungen für das Lieferfahrzeug haben sich Kupplungen „Storz Typ-A” etabliert. Die Stutzen sind in einem Abstand von ca. 15–20 cm (gemessen zwischen Decke und Oberkante Befülleitung) unter der Lagerraumdecke anzubringen. Nach max. 50 cm muss eine Rohrschelle zur Befestigung der Einblaseleitung folgen. Die Befüllstutzen müssen beim Einbau in einem Lichtschacht zum Anschluss der Befüllkupplungen in gerader Verlängerung aus dem Lichtschacht reichen. |
Auf ein stabile Fixierung der Befüllkupplung ist zu achten, damit sich die Stutzen beim Aufsetzen der Kupplung nicht verdrehen.
Befüllkupplungen müssen geerdet werden. 1,5 mm2 zur Potentialausgleichsschiene. Eine Erdung ist notwendig, um elektrostatische Aufladungen beim Befüllvorgang abzuleiten. |
Ausführung des Befüllsystems:
Es dürfen ausschließlich nur Metallrohre für das Befüllsystem verwendet werden.
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Stromanschluss für Absauggebläse: Eine Steckdose mit einer Netzspannung von 230 V und einer Absicherung von 16 A ist außerhalb des Lagerraums dem Pelletlieferanten zugänglich zu halten. Empfehlenswert ist die Verwendung eines sogenannten ”Hausanschlusskastens” zur Anbringung in unmittelbarer Nähe der Befüllkupplung. Im Hausanschlusskasten befindet sich eine Steckdose 230 V für das Absauggebläse des Pelletlieferanten. Desweiteren ist der Hausanschlusskasten mit einem Türkontaktschalter ausgestattet. Der Türkontaktschalter sollte vorzugsweise den Pelletskessel stromlos schalten. Dadurch wird ein eventuell Rücksaugen von Rauchgasen durch das Absauggebläse verhindert.
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Sonderlösungen des Befüllsystems: Wenn aufgrund der räumlichen Gegebenheiten die Standardanordnung nicht möglich ist, kann in Rücksprache mit einem sachkundigen Unternehmen eine Sonderlösung gefunden werden. |
Brandschutz
Brandschutzanforderungen an den Lagerraum: Die Lagerung von Holzpellets wird durch die Musterfeuerungsverordnung (M-FeuVO, Fassung vom Februar 1995*) geregelt. Die Beschaffenheit von Pelletslagerräumen hinsichtlich der Brandschutzanforderungen wird durch § 12 (Brennstofflagerräume) geregelt. | * Die M-FeuVO ist in Hessen und im Saarland noch nicht umgesetzt. Hier gilt: Ist die Leistung der Heizung < 150 kW, sind für den dazugehörigen Lagerraum keine Auflagen zu erfüllen, § 16 FeuVO Hessen, Stand 20.03.1979. |
Lagermenge Pellets < 15.000kg ca. 23m3 Keine Anforderung an:
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Lagermenge Pellets > 15.000kg Anforderungen:
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Nennwärmeleistung des Heizkessels < 50kW Feuerstättenaufstellraum:
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Nennwärmeleistung des Heizkessels > 50kW Heizraum:
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