Lagerraum
Lage des Lagerraums
Allgemeines:
Holzpellets werden mittels Silowagen angeliefert und in das Pelletslager eingeblasen. Das Silofahrzeug muss so weit an die Befüllstutzen heranfahren können, dass durch die mechanische Belastung bei der Befüllung die Pelletsqualität nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei der Befüllung des Lagers sollte eine Schlauchlänge von 30 Metern nicht überschritten werden. Sind längere Schlauchlängen zu erwarten, halten Sie bitte Rücksprache mit ihrem Pelletslieferanten, um dessen technische Möglichkeiten zu klären.
Zugänglichkeit:
Der Zufahrtsweg muss für Silofahrzeuge geeignet sein. In der Regel ist eine Straßenbreite von mindestens 3 Metern und eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4 Metern erforderlich.
Wenn möglich, sollte der Lagerraum an eine Außenmauer angrenzen, da die Einblas- und Absaugstutzen bevorzugt ins Freie geführt werden sollten. In jedem Fall muss für das Anschließen der Befüllschläuche ein ausreichender Rangierabstand vorgesehen werden. Es muss darauf geachtet werden, dass die Befüllschläuche nicht am Befüllstutzen abknicken können.
Die Zugänglichkeit zum Lager muss sichergestellt sein, um evlt. notwendige Wartungs- und Reinigungsarbeiten durchzuführen
A: Sonderausstattung: Stromanschluss 230 Volt für das Absauggebläse des Pelletslieferanten und/oder Abschaltmöglichkeit für den Pelletskessel.
B: Evtl. kann eine Verlegung der Befülleitung im Gebäude die notwendige Schlauchlänge zur Befüllung des Pelletslagers erheblich reduzieren
Ausführung des Lagerraums
Ausstattung des Lagerraums
Türen und Luken: Türen und Einstiegsluken sind staubdicht auszuführen um ein evtl. eindringen von Staub in andere Räume zu verhindern. Türen und Luken zum Pelletslager müssen nach außen aufgehen und mit einer umlaufenden Dichtung versehen sein (staubdicht). Als Zugang haben sich auch Kunsstoffenster mit Dichtung und Doppelverglasung bis 0,8×0,8m bewährt. Zur Druckentlastung müssen auf der Innenseite Holzbretter angebracht werden. Türschloss staubdicht von innen verschließen. Dadurch bleibt der Zugang in den Lagerraum jederzeit möglich. Eine optische Füllstandskontrolle (z. B. kleine Sichtfenster in den Holzbrettern) wird empfohlen. Wenn möglich, sollte sich die Tür in der Nähe der Einblasstutzen befinden. Damit bleibt der Lagerraum am längsten zugänglich, da sich die Pellets beim Einblasevorgang auf der dem Einblasstutzen gegenüberliegenden Seite aufbauen.
Schrägboden: Der Lagerraum muss über einen Schrägboden so gestaltet sein, so dass er sich über das verwendete Austragungs-system nahezu vollständig entleeren kann.
Der Winkel des Schrägbodens sollte ca. 45° betragen, damit die Pellets zur besseren Raumentleerung selbstätig nachrutschen.
Der Schrägboden ist vorzugsweise aus Holzwerkstoffen mit einer möglichst glatten Oberfläche auszuführen. Spanplatten oder beschichtete Spanplatten haben sich in der Praxis bewährt. OSB-Platten nur in geschliffener Ausführung verwenden. Damit die Pellets hindernisfrei in das Austragsystem gelangen können, sind Kanten und Stege zu vermeiden.
Der Schrägboden sollte zum Anschluss an die Umschließungswände so dicht ausgeführt werden, dass keine Pellets in den Leerraum rieseln können.
Der Schrägboden muss den statischen Anforderungen der Gewichtsbelastung durch die Pellets (Schüttgewicht ~ 650 kg/m3) genügen. Auf einen stabiler Unterbau ist unbedingt zu achten. Neben stabilen Kanthölzern bieten sich passende Winkelträger an, die den Aufbau des Schrägbodens wesentlich erleichtern. Die Winkelträger oder Stützen sollten in einem maximalen Abstand von ca. 60–70 cm angebracht werden
Der Anschluss des Schrägbodens an das Austragsystem ist gemäß der Vorgaben der Firma auszuführen, welche das Austragsystem herstellt oder liefert.
Schallschutz: Der Aufbau des Schrägbodens, des Austragungssystems, sowie Wanddurchführungen aus dem Lager hinaus, sind so auszuführen, dass die Übertragung von Körperschall auf das Bauwerk verhindert wird.
Prallschutzmatte: Die Anbringung eines abrieb- und reißfesten Prallschutzes ist unbedingt erforderlich. Dieser muss im rechten Winkel zur Einblasrichtung an, oder vor der dem Einblasstutzen gegenüberliegenden Wand angebracht werden.Je nach Geometrie des Lagerraumes ist bei der Erstbefüllung zu prüfen, ob die Prallschutzmatte Ihren angedachten Zweck erfüllt. (Der Pelletsstrahl muss die Prallschutzmatte treffen). Die Prallschutzmatte hat die Aufgabe die Pellets vor Zerstörung beim Aufprall auf die Umschließungswände zu schützen. Des weiteren wird die Wand selbst vor Beschädigung geschützt.
Geeigneter Prallschutz: z.B. HDPE-Folie mit einer Dicke von 1 mm oder abriebfeste Gummiwerkstoffe mit einer Dicke von 1–3 mm. Abmessungen ca. 1,5 m x 1,5 m.
Einbauten im Lagerraum: Bestehende und nicht mit vertretbarem Aufwand zu entfernende Rohrleitungen, Abflussrohre etc., die die Flugbahn der Pellets beim Befüllen kreuzen könnten sind strömungs- und bruchsicher zu verkleiden (z. B. Ableitbleche). Die Pellets dürfen durch diese Verkleidungen nicht zerstört werden.
Elektroinstallationen im Lagerraum: Im Lagerraum dürfen sich keine Elektroinstallationen wie Schalter, Licht, Verteilerdosen etc. befinden.
Befüllsystem
Einblas- und Absaugleitung: An einem Lagerraum für Pellets wird jeweils ein Einblasstutzen und ein Absaugstutzen benötigt. Sie sind auf der Befüllkupplung deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen (Holzpellets). Als Anschlusskupplungen für das Lieferfahrzeug haben sich Kupplungen „Storz Typ-A” etabliert. Die Stutzen sind in einem Abstand von ca. 15–20 cm (gemessen zwischen Decke und Oberkante Befülleitung) unter der Lagerraumdecke anzubringen. Nach max. 50 cm muss eine Rohrschelle zur Befestigung der Einblaseleitung folgen. Die Befüllstutzen müssen beim Einbau in einem Lichtschacht zum Anschluss der Befüllkupplungen in gerader Verlängerung aus dem Lichtschacht reichen.
Auf ein stabile Fixierung der Befüllkupplung ist zu achten, damit sich die Stutzen beim Aufsetzen der Kupplung nicht verdrehen.
Befüllkupplungen müssen geerdet werden. 1,5 mm2 zur Petentialausgleichsschiene. Eine Erdung ist notwendig, um elektrostatische Aufladungen beim Befüllvorgang abzuleiten.
Ausführung des Befüllsystems:
Es dürfen ausschließlich nur Metallrohre für das Befüllsystem verwendet werden.
Das Befüllsystem muss grundsätzlich gegen elektrostatische Aufladungen geerdet werden.
Rohre und Bögen müssen auf der Innenseite durchgängig glattwandig sein, damit die Pellets beim Einblasen nicht zerstört werden. Es dürfen keine Nieten, Schrauben etc. in die Rohre hineinragen.
Befülleitungen sollten möglichst kurz (nicht länger als 10 m) sein und möglichst wenige Richtungsänderungen aufweisen. Bei Richtungsänderungen > 45° dürfen nur Bögen mit einem Radius > 200 mm verwendet werden.
Das Befüllsystem darf nicht mit einem Bogen enden, sondern es muss nach einem Bogen ein gerades Rohrstück von min. 50 cm als Beruhigungsstrecke folgen.
Die Kupplung und der Rohrleitungsquerschnitt des Absaugstutzens muss gleich dem des Einblasstutzens ausgeführt werden.
Nach dem Befüllvorgang müssen die Kupplungen mit einem entsprechenden Blinddeckel dicht verschlossen werden.
Stromanschluss für Absauggebläse: Eine Steckdose mit einer Netzspannung von 230 V und einer Absicherung von 16 A ist außerhalb des Lagerraums dem Pelletlieferanten zugänglich zu halten. Empfehlenswert ist die Verwendung eines sogenannten ”Hausanschlusskastens” zur Anbringung in unmittelbarer Nähe der Befüllkupplung. Im Hausanschlusskasten befindet sich eine Steckdose 230 V für das Absauggebläse des Pelletlieferanten. Desweiteren ist der Hausanschlusskasten mit einem Türkontaktschalter ausgestattet. Der Türkontaktschalter sollte vorzugsweise den Pelletskessel stromlos schalten. Dadurch wird ein eventuell Rücksaugen von Rauchgasen durch das Absauggebläse verhindert.
zu A: Stromanschluss 230 Volt für
das Absauggebläse des Pelletslieferanten und/oder Abschaltmöglichkeit für den Pelletkessel.
Sonderlösungen des Befüllsystems: Wenn aufgrund der räumlichen Gegebenheiten die Standardanordnung nicht möglich ist, kann in Rücksprache mit einem sachkundigen Unternehmen eine Sonderlösung gefunden werden.
Brandschutz
Brandschutzanforderungen an den Lagerraum:
Die Lagerung von Holzpellets wird durch die Musterfeuerungsverordnung (M-FeuVO, Fassung vom Februar 1995*) geregelt. Die Beschaffenheit von Pelletslagerräumen hinsichtlich der Brandschutzanforderungen wird durch § 12 (Brennstofflagerräume) geregelt.
* Die M-FeuVO ist in Hessen und im Saarland noch nicht umgesetzt.
Hier gilt: Ist die Leistung der Heizung < 150 kW, sind für den dazugehörigen Lagerraum keine Auflagen zu erfüllen, § 16 FeuVO Hessen, Stand 20.03.1979.
Keine Anforderung an:
- Wände
- Decken
- Türen
- Nutzung
Anforderungen:
- Wände F90
- Decken F90
- Keine Leitungen durch Wände
- Keine andere Nutzung
- Türen selbstschließend und feuerhemmend T30
Feuerstättenaufstellraum:
- keine Anforderung an den Raum
- Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte min. 150cm2
- Abstand der Feuerstätte zum Brennstofflager 1m oder Strahlungsblech
- Pelletsmenge bis 15.000kg dürfen im Aufstellraum gelagert werden.
Heizraum:
- Wände F90
- Decken F90
- Türen selbst schließend nach außen öffnend und feuerhemmend T30
- keine andere Nutzung
- Be- und Entlüftung min. je 150 cm2 (über 50 kW + 2 cm2/kW)
- Pelletsmenge bis 15.000 kg dürfen im Heizraum
gelagert werden - Abstand der Feuerstätte zum Brennstofflager
1 m oder Strahlungsblech